Allgemeine Bedingungen für die Vermietung und Montage von Gerüsten der KALAN Gerüstbau GmbH 



1. Allgemeines
1.1 Die Erstellung von Gerüsten und ihre Vermietung erfolgen grundsätzlich zu unseren nachstehenden Bedingungen und den in der Ausschreibung enthaltenen technischen Erfordernissen. Darüber hinaus gelten- wenn nicht anders vereinbart- die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils gültigen Fassung, die DIN 18451 ( Richtlinien für Vergabe und Abrechnung der Gerüstbauarbeiten ) mit Ausnahme der in Punkt 1.2 dieser ABG näher bezeichneten und hiervon abweichenden Regelungen, die für das Gerüstbaugewerbe geltenden DIN- Normen und der Unfallverhütungsvorschriften als vereinbart. Etwaige vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen verpflichten uns nicht, sofern sie nicht mit unseren übereinstimmen.
1.2 Vertragsgrundlage ist die DIN 18451 mit Ausnahme der Punkte  3.7, 4.3.23 sowie 5.1.3, Satz 4, die mit gleichen Ziffern mit folgenden inhaltlichen Abweichungen geregelt werden
3.73.7.1 Die Gerüste sind, in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Während der Gebrauchsüberlassung übernimmt der Auftraggeber die Obhutspflicht und die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste 
3.7.2 Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der Auftragnehmer den vertragsmäßigen Zustand auf Anforderung durch Auftraggeber wieder herzustellen.
3.7.3 Soweit die Wiederherstellung nicht aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat oder infolge natürlichen Verschleißes erfolgt, hat der Auftraggeber die Kosten zu übernehmen.
4.3.23 Reinigen und Abräumen der Gerüste von grober Verschmutzung, Abfällen und Rückständen jeder Art, soweit der Abbau und die Wiederverwendung ohne diese Vorleistungen nicht möglich sind. Das Gerüst ist besenrein zurückzugeben.
5.13 Bei Einrüstung von Teilflächen werden Aufmaßlänge und Aufmaßhöhe durch die zu bearbeitende Fläche bestimmt, dabei kann die kleinste Aufmaßlänge jedoch nicht kleiner sein als die maximal zulässige Gerüstfeldweite nach DIN 4420, Teil 1 und Teil 2 in Abhängigkeit von Gerüstart und Gruppe oder entsprechend der vorgegebenen Gerüstfeldweite des verwendeten Systemgerüstes, die Aufmaßhöhe wird von der Standfläche der Gerüste gerechnet…
1.3 Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, so verschiebt sich der Beginn der Gerüstarbeiten in angemessenem Umfang, wenn die Durchführung der Arbeiten nicht unmöglich wird. Verschiebt sich der Arbeitsbeginn oder wird die Durchführung der Arbeiten aus den obigen Gründen unmöglich, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche.

2. Auftragserteilung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Deren Bindefrist beträgt 1 Monat.
2.2 Alle Bestellungen werden für uns erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend, wenn ihr der Auftraggeber nicht binnen drei Arbeitstagen nach ihrem Eingang schriftlich widerspricht, spätestens jedoch vor Arbeitsbeginn. Dergleichen gilt bei mündlich bzw. fernmündlich erteilten Aufträgen.
2.3 Die Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum.
2.4 Unsere Angebote und die Auftragsannahme gehen, soweit nicht vorab schriftlich vereinbahrt, davon aus, dass die Gerüsterstellung ohne erschwerende Umstände möglich ist. Folgende Umstände werden gesondert berechnet:
2.41 Fallendes, unebenes oder nicht verdichtetes Gelände.
2.42 Unzulängliche Zufahrtsmöglichkeiten zur Montagestelle.
2.43 Bauseits geforderte unübliche Verankerung des Gerüstes, Einsetzen von Befestigungsdübeln und ähnliches.
2.44 Beseitigung von Hindernissen wie Kabel, Leitungen und dergleichen sowie deren Absicherung.
2.45 Umhängen auf andere Verankerungspunkte, d. h. Umänderung der Gerüstbefestigungen nach Angabe nach Fertigstellung der Gerüste.
2.46 Herstellung von Überbrückungen und Umbauten nach vertragsgemäßer Erstellung sowie jede Art von Planierarbeiten.
2.5 Im Angebot und Auftrag sind grundsätzlich nicht enthalten:
2.51 Aufstellen statischer Berechnungen zur Standfestigkeitsprüfung des Gerüstes und Anfertigen von Zeichnungen jeder Art.
2.52 Gebühren für Genehmigungen jeder Art, insbesondere polizeiliche An- und Abmeldungen, Kosten der Flächennutzung und Baustellenbeleuchtung.
2.6 Auf der Baustelle vorhandene Kräne oder Aufzugsvorrichtungen dürfen von uns zum Transport unseres Gerüstmaterials kostenlos genutzt werden. Die Baustelle muss mit LKW befahrbar sein. Im Bedarfsfall ist Kraftstrom 380/220 V einschließlich Stromanschluss an der Baustelle kostenlos zur Verfügung zu stellen.

3. Benutzung des Gerüstes
3.1 Die Gerüste dürfen nur für den im Angebot angegebenen Zweck und stets nur nach Maßgabe der Gerüstordnung DIN 4420 benutzt werden. Zuwiderhandlungen entbinden uns von der Verantwortung für etwaige daraus entstehende Folgen.
3.2 Jede eigenmächtige Veränderung des Gerüstes sowie am Gerüst ist unzulässig. Verboten ist insbesondere das Entfernen oder Umsetzen von Verankerungen und Verstrebungen, das Anbringen von Aufzügen und Planen, das Untergraben der Gerüste und dergleichen.
3.3 Der Besteller hat das Gerüst nach Ablauf der Vorhaltezeit gereinigt zurückzugeben. Erforderliche Reinigungsarbeiten werden gesondert berechnet.
3.4 Wie sind berechtigt, das Gerüst unentgeltlich zur Werbung für uns zu nutzen.
3.5 Der Mieter ist nicht berechtigt, unser Gerüst an Dritte weiterzuvermieten und trägt Haftung im Falle von Verlust oder Beschädigung der Gerüste.

4. Aufmaß und Abrechnung
4.1 Diese erfolgen nach der VOB DIN 18451. In der Auftragssumme sind die Kosten für Auf- und Abbau der Gerüste, An-und Abtransport des Materials sowie die vereinbahrte Gerüstvorhaltung enthalten. Bei längerer Vorhaltung der Gerüste gilt der vereinbahrte Mietzins pro Verlängerungswoche.4.2 Bei Abschluss eines Pauschalvertrages gilt der veranschlagte Pauschalnettopreis.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Mit Nutzungsbeginn der Gerüste werden die vertraglich vereinbahrten Zahlungen zu 100% fällig. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 4 Wochen netto oder innerhalb von 2 Wochen abzüglich vereinbahrten Skontoabzuges. Dergleichen gilt für Schlussrechnungen.
5.2 Die Zurückbehaltung von Zahlung oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Ansprüche des Mieters ist nur im Hinblick auf Ansprüche und Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.3 Kommt der Mieter mit der Zahlung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages länger als 10 Tage in Verzug, so ist der jeweils fällige Betrag mit 6 % jährlich zu verzinsen.
5.4 Kommt der Mieter mit der Bezahlung unseres Rechnungsbetrages länger als einen Monat in Verzug, so sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis unverzüglich fristlos zu kündigen und auf Kosten des Mieters das Gerüstmaterial unverzüglich abzubauen und abzutransportieren. In diesem Fall werden alle Forderungen- gleich aus welchem Rechtsgrund – sofort fällig. Ausstehende Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – brauchen wir nur noch gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Gleiches gilt, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Mieters zu mindern. Werden uns die Sicherheiten innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgewiesen, können wir von allen bestehenden Verträgen zurücktreten, oder ihre Erfüllung ablehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.5 Ist der Besteller nicht der Bauherr, so gilt seine Forderung gegen den Bauherrn in Höhe unseres Rechnungsbetrages erfüllungshalber an uns abgetreten. Wir sind berechtigt, diese Abtretung nach Fälligkeit offenzulegen.
5.6 Gutschriften über Schecks gelten mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Es werden keine Wechsel akzeptiert.

6. Pflichten des Bestellers
6.1 Der Besteller hat die Genehmigung für Arbeiten auf fremden Grundstücken oder Gebäuden sowie für den Zutritt zu Wohnungen vor der Gerüsterstellung einzuholen.
6.3 Wird ein Gerüst beschädigt, ohne dass wir dies zu vertreten haben oder ohne dass die Gefahr für die Beschädigung von dem Gerüst ausgegangen ist, so hat der Besteller den Materialneuwert zuzüglich der Kosten für die Beschaffung zu erstatten.
6.4 Der Besteller haftet für ausreichende Baustellenbeleuchtung sowie rechtzeitiges Ein – und Ausschalten bzw. Anzünden und Löschen der Lampen.
6.5 Reklameschilder dürfen nur mit unserer besonderen Genehmigung an den Gerüsten angebracht werden. Eine bau – oder sicherheitspolizeiliche Haftung wird jedoch nicht übernommen.
6.6 Der Besteller hat miet- oder leihweise überlassene Geräte und Gerüstteile auf dem Lagerplatz des Auftragnehmers abzuholen und in eiwandfreiem Zustand wieder abzuliefern. Etwa notwendige Reparaturen gehen zu Lasten des Bestellers.

7. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel müssen spätestens am 3. Werktag nach Gebrauchsüberlassung des Gerüstes schriftlich beim Auftragnehmer gerügt werden. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

8. Schadenersatz
Für Schäden, die beim Auf- oder Abbau oder sonstigen Gelegenheiten nachweislich von unseren Monteuren schuldhaft verursacht werden, haften wir im Rahmen der Leistungen unseres Haftpflichtversicherers. Solche Schäden sind uns innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Schäden an Werbeanlagen, Lichtreklamen und Neonröhren, an Antennen sowie auf Dächern, falls dort Gerüste aufgestellt werden müssen, sowie solche die beim Anbringen von Verankerungen entstehen, sind hiervon nicht gedeckt. Für diese und andere Schäden, die den Leistungsumfang unseres Haftpflichtversicherers überschreiten, sind wir nur in den Fällen zum Ersatz verpflichtet, in denen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

9. Freigabe von Gerüsten zum Abbau
9.1 Die Freigabe zum Gerüstabbau hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Abmeldungen müssen vom Besteller unverzüglich bestätigt werden. Die Vorhaltezeit (Standzeit) endet frühestens 3 Werktage nach Eingang der schriftlichen Freigabe beim Auftragnehmer.
9.2 Können freigemeldete Gerüste aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht innerhalb von 3 Werktagen abgebaut werden, so verlängert sich die Vorhaltezeit bis zum endgültigen Abbau. Dies ist uns schriftlich mitzuteilen.

10. Nebenabreden
Sämtliche Vereinbarungen, die von diesen Vertragsbedingungen abweichen sowie Nebenabreden hinsichtlich des Gesamtvertrages bedürfen der Schriftform und werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

11. Sonstiges
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Vermietungs- und Montagebedingungen durch Gesetz oder Verordnung ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort für die Zahlung und Lieferung ist Dortmund.


Kalan Gerüstbau GmbH, Minister-Stein-Allee 14, 44379 DortmundTelefon 0231-673625,  Fax 0231-8092676,  firma @kalan-geruestbau.de



Datenschutz


Das Thema Datenschutz ist für die Kalan Gerüstbau GmbH und Ihre Geschäftlseitung ein wichtiges Themengebiet, welches in nachfolgendem Text näher erläutert wird.

Diese Datenschutzerklärung klärt die Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten auf. 

Die Verantwortung für die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten ist der Betreiber der Webseite:

Kalan Gerüstbau GmbH
Minister-Stein-Allee 14
44339 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231/673625
Fax: +49 (0) 231/8092676
E-Mail: firma@kalan-geruestbau.de

Geschäftsführer/Gesellschafter: Hn. Aykut & Riza Kalan
Webseite: www.kalan-geruestbau.de
St.-Nr.: 317/5915/1295
Handeslregisternr.:  HRB 14361 Amtsgericht Dortmund

Bei Frage rund um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten oder der Datenschutzerklärung bitten wir Sie sich an uns zu wenden.Die personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzvorschriften verwendet.

COOKIES

Wie die meisten Webseiten verwenden wir auch so genannte Cookies. Dies sind kleine Textdateien, die von einem Websiteserver auf Ihre Festplatte übertragen werden. Hierdurch erhalten wir automatisch bestimmte Daten wie z. B. IP-Adresse, verwendeter Browser etc.. Cookies haben keinerlei Verwendung, um Programme zu starten oder Viren auf einen Computer zu übertragen. Anhand der in Cookies enthaltenen Informationen können wir Ihnen die Navigation erleichtern, sowiedie korrekte Anzeige unserer Webseiten ermöglichen. In keinem Fall werden die von uns erfassten Daten an Dritte weitergegeben oder ohne Ihre Einwilligung eine Verknüpfung mit personenbezogenen Daten hergestellt. Natürlich können Sie unsere Website grundsätzlich auch ohne Cookies betrachten, obwohl die meisten Internetbrowser diese zulassen. Im Allgemeinen können Sie die Verwendung von Cookies jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren. Bitte verwenden Sie die Hilfefunktionen Ihres Internetbrowsers, um zu erfahren, wie Sie diese Einstellungen ändern können. Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. 

KONTAKTAUFNAHME

Nachrichten, die Sie uns über die Angebotsanfrage oder per E-Mail zukommen lassen, werden zur weiteren Bearbeitung sowie für den Fall weiterer Fragen von uns gespeichert. Ihre Daten werden nicht ohne Ihr Einverständnis weitergegeben.

Verwendung von Google Maps

Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie http://www.google.com/privacypolicy.html den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE NUTZUNG VON GOOGLE ANALYTICS

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet sog. „Cookies“. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Datenrechte

Auf Anfrage erteilen wir Ihnen gerne Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung, vgl. § 34 BDSG. Sie haben jederzeit das Recht auf Löschung, Berichtigung und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzlichen Angaben entgegenstehen, vgl. § 35 BDSG. Schutz vor Ausspähung personenbezogener Daten durch Dritte Gem. § 13 Abs. 7 TMG versichern wir Ihnen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, dass kein unerlaubter Zugriff auf die genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und diese gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Eingriffe bedingt sind, gesichert sind.